Häufig gestellte Fragen (FAQ)
| Was kostet mich mein Führerschein ? |
| Das
kann man nicht genau sagen.Das hängt davon ab wieviel Fahrstunden man
benötigt. Man kann sich allerdings die festen Beträge(Grundgebühr,
Sonderfahrten, Prüfungsgebühren) zusammenrechnen. Dann fehlt nur
noch die Anzahl an Fahrstunden. |
| Wie oft muß ich in den Unterricht kommen ? |
| 12
mal in den Grundstoff. Bei Erweiterung (Vorbesitz anderer Führerschein) 6 mal. Dann kommt noch der klassenspezifische Stoff: A= 4 mal, A1= 4 mal, B= 2 mal, L= 2 mal, M= 2 mal . |
| Wie lange dauert der Unterricht ? |
| Eine
Doppelstunde. Das sind 90 Minuten. Wir machen im Normalfall pro Woche 2 Doppelstunden. |
| Wie lange dauert eine Fahrstunde ? |
| 45
Minuten |
| Wieviele Sonderfahrten muß ich machen ? |
| 5
Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten bei den Klassen A,A 1 und B.
Bei den Klassen M und L gibt es keine Sonderfahrten. |
| Wann darf ich mit den Sonderfahrten loslegen ? |
| Die
Grundausbildung muß komplett abgeschlossen sein.Dann werden die Sonderfahrten
gefahren. Also gegen Ende der Ausbildung. |
| Wieviel Fahrstunden brauche ich ? |
| Das
hängt ganz davon ab wie lang man braucht, um das Fahrzeug verkehrssicher
im Verkehrsraum bewegen zu können. Ebenso müssen die Grundfahraufgaben
wie z.B. einparken beherrscht werden. Die einen lernen schneller und die
anderen etwas langsamer. Eine genaue Zahl kann man deswegen nicht nennen.
Das ist bei jeder Person anders. |
| Wann kann ich mit dem Führerschein anfangen ? |
| Wir
empfehlen 6 Monate vor dem Geburtstag. Es ist allerdings möglich den
Führerschein innerhalb 2 Monaten zu machen. Aber lieber 6 Monate vorher
anmelden.Dann kann man in aller Ruhe die Unterrichtseinheiten besuchen und
sich auf die Prüfung vorbereiten. |
| Kann ich auch auf einem Automatik-Auto Fahrschule machen ? |
| Das
ist möglich. Allerdings muss beachtet werden, dass man später
nur Automatik Fahrzeuge fahren darf. |
| Wie kann ich dann diese Automatik-Beschränkung aufheben lassen ? |
| Man
muss nochmal Fahrstunden nehmen um zu lernen, auf einem Schaltwagen zu fahren.
Sonderfahrten sind allerdings nicht mehr nötig.Dann muss eine praktische
Prüfung auf einem Schaltwagen gefahren werden. Die Dauer beträgt
hier 30 Minuten. |
| Wann darf ich mit dem Fahrlehrer anfangen zu fahren ? |
| Die
theoretische und praktische Ausbildung wird kompiniert und somit gleichzeitig
gemacht. Allerdings sollten einige Theorie- Unterrichtseinheiten vor der
ersten Fahrstunde besucht sein, um gewisse Vorkenntnisse sich zu erarbeiten. |
| Darf ich mit hohen Schuhabsätzen Autofahren ? |
| Bei
hohen Absätzen geht das Gefühl für die Pedale (Gas, Bremse,
Kupplung) verloren. Es ist deshalb nicht empfehlenswert, hohe Absätze
beim Autofahren zu tragen. Verboten ist es nicht. |
| Wenn wir in der mal in der Fahrschule geblitzt werden, wer zahlt dann ? |
| Es
sollte eigentlich nicht vorkommen, dass man in der Fahrschule geblitzt wird.
Sollte es doch mal passieren, ist der Fahrlehrer vollverantwortlich. Der
Fahrlehrer ist rein rechtlich gesehen der Fahrzeugführer. |
| Wieviel Fragen sind es bei der Theorie-Prüfung ? |
| Es
gibt 20 Fragen aus dem Grundstoff. Dann gibt es noch 10 Fragen aus dem klassenspezifischen
Stoff.Insgesamt also 30 Fragen. Beim Mofa sind es 20 Fragen. |
| Muss ich diese Fragen schriftlich in Aufsatzform beantworten ? |
| Nein, seit 2009 gibt es in Leipzig nur noch
Prüfungen am Computer. Es gibt Fragen mit drei Antworten, von denen man dann die Richtigen markieren (anklicken)
muss. |
| Wieviele Fehler darf ich bei der Theorie-Püfung machen ? |
| Es
gibt 2-5 Fehlerpunkte pro Frage.Es sind maximal 10 Fehlerpunkte zulässig.
Mofa: 7 Fehlerpunkte. |
| Ist die Theorie Prüfung eigentlich schwer ? |
| Dies
läßt sich nur schwer beantworten, weil schwer eine relativer
Ausdruck ist. Man muss halt lernen. Ein altes Sprichwort sagt: "Von
nix, kommt nix !" |
| Kann ich die Theorie-Prüfung auch in meiner Heimatsprache ablegen ? |
| Für
die meisten Sprachen ist das möglich. Die Prüfung in ausländischer
Sprache ist aber teurer. Ebenso gibt es die Möglichkeit, eine Dolmetscherprüfung
abzulegen. Das wäre dann eine mündliche Prüfung. Dies ist
allerdings sehr teuer. |
| Wann sind die Theorie-Prüfungen ? |
| Die Prüfungen finden Montag und Freitag
nachmittag, sowie Samstag vormittag in der Dekra Niederlassung, Torgauer Strasse statt. Allerdings benötigt man einen Termin. Den besorgt die Fahrschule.
|
| Wann kann ich meine Prüfungen ablegen ? |
| Der
Antrag muss zuerst vom OA genehmigt werden. Dann ist die Prüfung möglich.
Die Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate und die Praktische Prüfung
frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters (Geburtstag). |
| Wie lang muss ich warten, wenn ich die Prüfung nicht bestehe ? |
| 2
Wochen und das nach jeder Prüfung. Theoretisch kann man sich im 2 Wochenrhytmus prüfen lassen, bis
entweder das Geld ausgeht, oder der Prüfauftrag nach einem Jahr abläuft. Das sollte aber nicht die Zielstellung sein. |
| Welcher Prüfer kommt zu meiner praktischen Prüfung ? |
| Ist
der Fahrschule im vorraus nicht bekannt. Wird von der DEKRA, unserer hiesigen
Prüforganisation, zugeteilt. |
| Welche Strecke fahre ich an meiner praktischen Prüfung ? |
| Das
hängt vom Prüfer ab. Der Prüfer wählt die Strecke und
gibt sie auch an. |
| Darf ich nach bestandener praktischer Prüfung sofort Auto fahren ? |
| Man
darf erst selbst fahren wenn man den Führerschein in der Hand hat.
Im Normalfall hat der Prüfer den Führerschein dabei und händigt
ihn gleich aus. Wenn er ihn nicht dabei hat, muß man ihn auf dem Landratsamt
abholen. Das gleiche gilt auch bei Bewerbern, die am Prüfungstag noch
nicht das Mindestalter haben. Bewerber die Samstags oder Sonntags Geburtstag
haben, haben leider "Pech" gehabt. Das Landratsamt ist hier nicht
geöffnet und es muß bis Montag gewartet werden. Fährt man
ohne den Führerschein in der Hand zu haben, wird das wie Fahren ohne
Fahrerlaubnis behandelt.Das könnte dann auch Führerscheinsperre
bedeuten. Fazit: Kein Risiko eingehen und warten !!! |
| Wo sitzt der Prüfer im Auto ? |
| Hinter
dem Fahrlehrer. |
| Wie lange dauert eine Prüfungsfahrt ? |
| Mindestzeiten:
Kl. A = 60 Minuten, Kl. A 1, B, BE = 45 Minuten Kl. M = 30 Minuten |
| Wann bin ich bei der praktischen Prüfung durchgefallen ? |
| Bei
erheblichen Fehlern oder die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen
Fehlern, die als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen
führen. |
| Was für Unterlagen brauche ich für meinen Führerscheinantrag, wo muss ich den Antrag abgeben, welche zusätzliche Kosten fallen an und wie lange dauert die Bearbeitungszeit ? |
| Biometrisches Passbild,
Sehtest und die Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs vereinfacht).
Die Behörde erhebt folgende Gebühren: 38,50 EUR für den Führerschein
und ca.6.-EUR für den Antrag. Die Bearbeitungszeit beträgt ca.
einer Woche. |